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Bernd Thomsen schrieb am 12. Januar 2019 um 13:57
Ich möchte daran erinnern, dass die Festsetzung der Höhe der Beamtenbesoldung schon im Jahre 1957 unter Berücksichtigung eines Abschlages für die Altersversicherung in Höhe des damaligen Rentenversicherungsbeitrages von ca. 7 % erfolgt ist. Nachzulesen in den finanzpolitischen Mitteilungen Nr. 222 vom 26.11.1955 und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Heute stellt sich die Frage - was wurde mit den "eingesparten Geldern" gemacht? Hätte man die Gelder in einen Fonds o.ä. angelegt, gäbe es heute kein Geschrei nach Pensionsgeldern für Beamte oder Altersrückstellungen. Weiß darüber noch einer der Elitepolitiker oder Kabarettisten etwas?
Administrator-Antwort:
Herr Thomsen, Sie haben völlig Recht! Liest denn keiner mehr finanzpolitische Mitteilungen aus dem Jahr 1955? Beste Grüße Anny Hartmann
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